Preise

PSYCHOTHERAPIE – COACHING – SELBSTERFAHRUNG & SUPERVISION

Termine nach telefonischer Vereinbarung

Psychotherapie
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 130,- (Kostenzuschuss bzw. Kostenübernahme siehe weiter unten).
Eine Doppeleinheit (bei Paaren/Familien) dauert 90 Minuten und kostet € 220,-.
USt. frei gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994

Eintragung in die Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen. PTH, Nr: 6230 / Mitglied beim Österreichischen Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP), Wiener Landesverband für Psychotherapie (WLP)

Kostenzuschuss für Psychotherapie (durch die Krankenkasse). Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des bezahlten Honorars zurück. Die Krankenkassen leisten allerdings nur dann einen Zuschuss, wenn eine sogenannte krankheitswertige Störung (mit einer Diagnose) vorliegt, da die Sozialversicherung nur Krankenbehandlung finanzieren darf. Um einen Zuschuss zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung darüber, dass Sie sich spätestens vor der zweiten Psychotherapiesitzung einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, eventuelle körperliche Erkrankungen abzuklären, die die seelische Problematik vielleicht (mit-) bedingen. Die Untersuchung kann von einem praktischen Arzt durchgeführt werden, für die Bestätigung gibt es ein Formular. Die Untersuchung bezieht sich nur darauf, ob körperliche Erkrankungen vorliegen, nicht aber darauf, ob eine Psychotherapie notwendig oder zweckmäßig ist. Es ist keine Überweisung des Arztes erforderlich. Für einen Kostenzuschuss zu den ersten zehn Psychotherapiesitzungen genügt es, neben dieser ärztlichen Bestätigung die Honorarnote des Psychotherapeuten bei der zuständigen Krankenkasse einzureichen. Für einen Kostenzuschuss ab der elften Psychotherapiesitzung muss ein „Antrag auf Kostenzuschuss wegen Inanspruchnahme eines freiberuflich niedergelassenen Psychotherapeuten“ gestellt werden. Dieser Antrag soll vor der zehnten Psychotherapiestunde eingereicht werden, um den Zuschuss ohne Lücke weiterbeziehen zu können. Die Krankenkasse prüft den Antrag und kann dann den Kostenzuschuss für weitere Psychotherapiesitzungen bewilligen.
Überblick über die Höhe der Zuschüsse bei den diversen Krankenkassen. Zuschüsse pro Psychotherapie Einzelsitzung:

ÖGK € 33,70
SVS € 45,00
BVAEB € 46,60
SVB € 50,00

 

Coaching (Privatzahler)
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 140,- zzgl. 20 % USt., Gesamt €168,-.
Eine Doppeleinheit (z.B. für Abteilungen/Teams, etc.) dauert 90 Minuten und kostet € 240,-. zzg. 20 % USt., Gesamt € 288,-.

Supervision (Privatzahler)
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 140,- zzgl. 20 % USt., Gesamt €168,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten und kostet € 240,-. zzg. 20 % USt., Gesamt € 288,-.

Coaching/Supervision (Firmenzahler)
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 250,-. zzgl. 20 % USt., Gesamt € 300,-.
Eine Doppeleinheit (bei generativen Coaching/bzw. Trainingsprozessen) dauert 90 Minuten und kostet € 420,-. zzgl. 20 % USt., Gesamt € 504,-.

Einzelselbsterfahrung im Rahmen der Ausbildung zum/r Lebens-und Sozialberater/in, für das psychotherapeutische Propädeutikum, Coaching, Mediation, etc.
Eine Sitzung dauert 50 Minuten und kostet € 100,-.
Eine Doppeleinheit dauert 90 Minuten und kostet € 170,-.

Terminabsagen/Verschiebungen sind bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Danach ist der Preis zur Gänze fällig.

 

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